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AUSTROVAC - GARANTIE




Garantie auf Wäscheabwurfschächte

Wäscheabwurfschächte unterliegen keiner Garantieleistung, sondern werden selbstverständlich durch eine gesetzliche Gewährleistung auf die Dauer der vom Gesetz vorgeschriebenen Mindest-Gewährleistungs-Zeit geschützt.



Garantie auf Staubsauger-Zubehör

(Roboter, Vroom, Schläuche, Düsen, Filter, Ersatzmotoren, Ersatzelektroniken usw.)

Zubehör-Teile wie Verrohrungsteile, Bürsten, Düsen, Roboter, Vroom, Wallyflex oder Reparatur- und Ersatzteile für Zentralstaubsauger unterliegen keiner Hersteller-Garantie, sondern werden selbstverständlich durch eine gesetzliche Gewährleistung auf die Dauer der vom Gesetz vorgeschriebenen Mindest-Gewährleistungs-Zeit geschützt.



Garantie auf Zentralstaubsauger - Geräte

Angaben zur Herstellergarantie von Trovac-Frankreich (Cyclovac)

Diese Herstellergarantie beschränkt sich auf die von Austrovac angebotenen und ausgelieferten Zentralstaubsauger-Geräte des Herstellers Cyclovac (Trovac), in der Gerätefarbe grau und weinrot, auch wenn diese unter der Marke Austrovac vertrieben worden sind oder werden.
(weiße Geräte des Herstellers Cyclovac oder Trovac sind nicht in der Garantie enthalten)

Austrovac (Trovac) - Zentralstaubsauger sind auf einem sehr hohen technischen Standard hergestellt, zeichnen sich weltweit durch Ihre Langlebigkeit aus und sind weitgehend wartungsfrei.
(ausgenommen von einer Pflege der Filter und einem Motorkohlentausch alle 500 Betriebsstunden – diese Leistungen sind vom Kunden selbst, unter Hinzuziehung eines konzessionierten Elektrobetriebes zu erbringen, ohne einer Entschädigung durch den Hersteller, Händler oder Großhändler).

Die Produkte von Austrovac (Trovac-Canada od. Trovac-Frankreich) werden selbstverständlich durch eine gesetzliche Gewährleistung geschützt.
Über diese Gewährleistung hinaus besteht auf diese Produkte eine Hersteller Garantie.
Diese Garantie ist eine parallele freiwillige Ergänzung vom Hersteller Trovac, zur gesetzlichen Gewährleistung und nicht eine zusätzliche Verlängerung ab Ende dieser Gewährleistungs-Frist.
Die Garantie ist eine reine Hersteller-Leistung und wird vom Großhändler oder Händler nach dessen Möglichkeiten und nach Entschädigung durch den Hersteller ausgeführt und nach den Bedingungen des Herstellers abgewickelt.
Kann der Händler die Garantieleistung nicht erbringen, so ist diese beim Hersteller einzufordern unter:

Trovac-Frankreich:
16 rue du Stade, 44170 Treffieux, France
info@cyclovac.eu

Die Kosten für den Versand und Rückversand von Produkten zur Reparatur oder Austausch sind nie in der Garantie enthalten und diese trägt immer der Kunde, sowohl wenn es sich um einen Versand zum Händler handelt oder um einen Versand zum Hersteller.

Die Garantie ist nur so lange aufrecht, solange der Endkunde der Originaleigentümer des Gerätes ist und das Gerät an seinem erstmaligen in Betrieb gehenden Aufstellungsort verbleibt.
Wir als offizieller Dienstleistungsbetrieb für Trovac-Cyclovac
(Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG mit der Produkt-Marke - Austrovac-Zentralstaubsauger)
reparieren oder ersetzen fehlerhafte Zentralstaubsauger-Teile nach den Bedingungen von Trovac-Frankreich, soweit uns das möglich ist.
Kann, die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG, aus welchen Gründen auch immer, die Garantieleistung nicht erbringen, so ist diese beim Hersteller einzufordern unter:

Trovac-Frankreich:
16 rue du Stade, 44170 Treffieux, France
info@cyclovac.eu

Der Ersatz der anfallenden Arbeitsaufwands-Kosten bei einer Reparatur oder Produktaustausches in der Werkstatt, ist durch die Garantie auf maximal 3 Jahre ab Rechnungsdatum des Produktes begrenzt.
Über diese Zeit hinaus, sind die anfallenden Reparaturleistungen beim Händler oder Hersteller zu bezahlen, jedoch sind die im Garantieanspruch enthaltenen auszutauschenden Materialien wie Motor od. Elektronik vom Hersteller auf Garantie zur Verfügung gestellt.

Für diese Garantie gelten auch die allgemeinen Garantiebedingungen (siehe unten)



Definition zur Garantie für Zentralstaubsauger - Geräte
Gehäuse - Motoren – Elektronik – Turbinen von 5-25 Jahre (siehe genauere Angaben)

bis zu 25 Jahre- Garantie auf weinrote und anthrazitfärbige Geräte der Marke Austrovac:
Für die Motoren und die Bestandteile der Austrovac-Geräte in der Farbe Anthrazit und Weinrot - Mod. 215 - 725 – 2025 und HD 7525 - gilt eine Garantie von 10 Jahren ab Rechnungsstellung.

Wir von Austrovac - (Wohnperfektion GmbH & Co KG), als offizieller Dienstleistungsbetrieb reparieren oder ersetzen fehlerhafte Teile nach den Bedingungen vom Hersteller Trovac-Frankreich.
(diese Garantie umfasst die im Zentralstaubsauger-Gerät verbauten Teile wie Elektronik, Motor, Gehäuse - nicht jedoch das Zubehör wie Filter, Bürsten oder Schläuche)



Allgemeine GARANTIE – BEDINGUNGEN

Die Garantie gilt nur für den Hausgebrauch und/oder bis zu einer Nutzung von 500 Stunden.
(Die Garantie gilt ausdrücklich nicht für eine gewerbliche Nutzung oder Nutzung von über 500 Stunden im Garantie-Zeitraum).

Bei gewerblicher Nutzung ist die Garantie auf 3 Monate und auch auf 500 Betriebsstunden beschränkt, weil eine gewerbliche Nutzung einen Dauerbetrieb zur Folge haben kann)
Etwaige anfallende Lieferkosten bis zu Ihrem Vertragshändler und/oder Serviceanrufe oder Folgekosten sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
Daher sollte der Kunde die beanstandeten Teile mit dem Kaufbeleg selbst zum Vertragshändler bringen oder an diesen senden. Diese Garantie ist nicht übertragbar.
(kein Übertrag der Garantie auf eine andere Person oder Firma, bei einer Weitergabe des Gerätes od. Weiterveräußerung) Der Kunde ist selber für die Instandhaltung der Filter und des Zubehörs verantwortlich.
Das beinhaltet die regelmäßige Reinigung der Filter, die Entleerung des Behälters und die Aufrechterhaltung des guten Zustandes aller Bestandteile und des Zubehörs.

Eine Vernachlässigung der Wartung und Pflege von Bestandteilen, kann einen Garantie-Ausschluss verursachen.
Bewahren Sie alle Kaufbelege auf (Kassenbelege oder eine Rechnung).
Das Datum, das auf diesen Dokumenten angeführt ist, legt die Garantiezeit fest.
Im Falle einer zu erbringenden Garantieleistung müssen Sie diese vorlegen können.
Kann der Kaufbeleg nicht ausgestellt werden, so wird die Garantiezeit ab dem Herstellungsdatum des Produktes bestimmt.
Der Antrag auf Inanspruchnahme der Gewährleistung ist innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Mangels vorzulegen.
Der Zeitpunkt der Bekanntgabe soll innerhalb der Garantie erfolgen.
Für jede Inanspruchnahme der Gewährleistung oder Garantie ist zuvor ein Antrag an Wohnperfektion GmbH & Co KG oder an Trovac-Frankreich zu senden und eine Genehmigung abzuwarten.
Nach der Garantie-Genehmigung kann gemeinsam mit dem Gerät und mit der Kaufrechnung das Produkt an die Firma mit der Garantiezusage gesendet werden.
(zumeist an die Firma, bei der dieses Gerät gekauft wurde oder direkt an Trovac-Frankreich).

Austrovac (Wohnperfektion GmbH & Co KG), oder Trovac-Frankreich als Hersteller haftet nicht für indirekte oder spezielle Schäden, die durch die Benutzung dieses Systems verursacht wurden.
Zur Aufrechterhaltung Ihrer Garantie müssen Garantiedienste ausschließlich durch einen offiziellen Dienstleistungsbetrieb von Trovac-Frankreich oder direkt vom Hersteller Trovac-Frankreich, die Originalprodukte von Trovac verwenden, durchgeführt werden.
Weiterhin schließt die Garantie keine Schäden ein, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.

Dazu zählen neben dem Einsaugen von ätzenden oder leichtentzündlichen Materialien sowie Gasen-, Wasser-, Zement-, Gips-, Asche, Glut, feuchten Materialien - oder Wasserstaub usw. – auch der der gewerbliche - Gebrauch, Wartungsmängel, falsche Installation, Nachlässigkeit, unvorhersehbare Naturkatastrophen, wie z.B. Feuer, Rohrbruch oder Überschwemmungen und Unfälle.
Der offizielle Kundendienst oder der Hersteller Trovac/Frankreich repariert oder ersetzt fehlerhafte Teile nach deren Möglichkeiten.
In der Werkstatt ist der Ersatz der anfallenden Kosten für die Arbeitszeit auf 3 Jahre begrenzt.
Die Kosten für den Versand oder Rückversand zu oder von einem Reparaturzentrum oder an Trovac-Frankreich trägt der Kunden in jedem Falle selber.



DIE GARANTIE KANN SICH DEM LAND ZUFOLGE ÄNDERN

Alle oben genannten Garantieleistungen des Herstellers Trovac sind eine freiwil¬lige Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung.
Die Garantie wird vom Gerä¬tehersteller Trovac in Frankreich angeboten und der Kunde hat dadurch den Anspruch, dass Garantieleistungen nach Angebot und Bedingungen vom Herstel¬ler Trovac erbracht werden.